Für die Forderung nach einer Verbesserung der Verkehrssituation der Schulstrasse werden verschiedene Fakten und Hintergrundinformationen herangezogen. Bei den einzelnen Punkten ist jeweils eine Verlinkung auf die detaillierte Quelle vorhanden. Diese Grundlagen zeigen die Notwendigkeit und die Vorteile von Tempo 30 an der Schulstrasse in Thun auf.
Gesamtverkehrskonzept Stadt Thun 2035
Das Gesamtverkehrskonzept der Stadt Thun 2035 weist etliche Schwachstellen der Schulstrasse aus:
- Temporegime im Schulbereich (50 km/h)
- Schwachstelle für den Fussverkehr durch einseitiges Trottoir
- zu hohes Tempo in Zentrumsbereichen
- mangelnde Verträglichkeit Siedlung/Verkehr
Weiter gibt es ein Wohngebiet ohne sichere Fussgängerverbindung.
Lärmbelastung
- Die unmittelbar an die Schulstrasse angrenzenden Häuser gelten als lärmvorbelastet (GIS Thun -> Lärmvorbelastung, siehe auch rote Markierung in Bild).
- Das Bundesamt für Umwelt BAFU weist eine Geschwindigkeitsreduktion von 50 km/h auf 30 km/h als wirkungsvolle Massnahme aus: Reduktion des durchschnittlichen Schallpegels um 3dB(A).
Halbierung des Strassenlärms bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h anstelle 50 km/h.
Verkehrssicherheit (1) - Unfälle mit Personenschaden im Strassenverkehr
Gemäss dem Bundesamt für Strassen ASTRA haben sich in den letzten zehn Jahren auf der Schulstrasse 36 Unfälle mit Personenschaden ereignet.
Durchschnittlich alle 100 Tage ein Unfall mit Personenschaden auf der Schulstrasse in Thun.
Die Stadt Thun schneidet im Vergleich mit anderen Städten im Kanton Bern und anderen städtischen Regionen der Schweiz bei der Anzahl Verunfallten (Verletzte und Getötete) pro Einwohner schlecht ab (GVK).
Verkehrssicherheit (2) - Anhalteweg und Sterbewahrscheinlichkeit
Mit Tempo-30 ist der Anhalteweg mit rund 20 m massiv kürzer als bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h.
Nach 20 m befindet sich der Automobilist mit 50 km/h noch in der Reaktionsphase.
Die Sterbewahrscheinlichkeit von Fussgängern ist bei einer Kollision mit einem Motorfahrzeug mit 50 km/h rund sechsfach höher als bei einer Kollision mit 30 km/h.
Norm zum Strassenbau/-betrieb
Die gültige Norm zum geometrischen Normalprofil VSS 40201 fordert für Begegnungen von Auto und Lastwagen bei der Geschwindigkeit von 50 km/h eine Mindeststrassenbreite von 5.9 m. Diese Breite wird an der Schulstrasse meist nicht eingehalten.
Die Norm erlaubt bei der vorhandene Strassenbreite und den relevanten Begegnungsfällen (PW-LKW) eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h.
Stadtenticklungskonzept Thun - STEK 2035
Das Stadtentwicklungskonzept hat im Bereich der Mobilität u.a. zum Ziel:
- Die Abwicklung des Verkehrs auf das lokale Umfeld abzustimmen.
- Die Wohnquartiere vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zu entlasten. Dazu wird der Anteil des Fuss-, Velo und des öffentlichen Verkehrs erhöht.
- Quartierstrassen beruhigen und Velohauptroutennetz schaffen. Dabei gilt die Schulstrasse als Quartiernetz mit Verbindungscharakter.
Prüfung von Tempo 30 auf der Schulstrasse
Im Auftrag des Tiefbauamts der Stadt Thun hat Metron den Bericht und das Gutachten zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h verfasst. Darin werden u.a. die konkreten Massnahmen für die Umsetzung von Tempo 30 auf der Schulstrasse aufgezeigt.
Das Fazit besagt, dass die Einführung von Tempo 30 auf der Schulstrasse notwendig, eindeutig und zumutbar ist.
Stadtrat Thun und andere Städte
Im Stadtrat von Thun (Parlament) sind einige Vorstösse zur Verkehrssicherheit in Thun eingereicht worden (parlamentarischen Vorstösse, link):
- I 21/2008: Tempo 30 auf dem ganzen Gemeindegebiet der Stadt Thun
- I 4/2009: Umsetzung des bfu-Modells Tempo 50/30 innerorts in Thun
- I 28/2017: Stand Lärmschutzmassnahmen - sind Schadensersatzforderungen zu erwarten und wie sieht es mit kostenloser Massnahme Temporeduktion aus
- P 7/2020: Tempo 30 für sichere Schulwege
- P 14/2022: Konzept "Tempo 30 im Siedlungsgebiet" von Thun
In den letzten Jahren hat sich die gesellschaftliche Haltung zum Verkehr, dessen Auswirkungen und insbesondere zur Einführung von Tempo 30 gewandelt. Dies legitimiert die erneute Prüfung des Anliegens trotz der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse der vergangenen Jahre. Der Wandel zeigt sich exemplarisch an folgenden Städten:
- Münsingen hat grosse Bereiche des Strassennetzes bereits jetzt mit Tempo 30 signalisiert und wird in den kommenden Jahren Tempo 30 auch auf den Hauptstrassen und Durchgangsstrassen umsetzen. Dies wurde durch das Bundesgerichtsurteil (BGE 136 II 539) bestätigt.
- Zürich will bis 2030 weitgehend Tempo 30 einführen, dies zum Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm.
- In allen spanischen Städten gilt seit Mai 2021 Tempo 30 für alle Strassen mit nur einer Fahrspur je Richtung. Damit sollen die Unfallzahlen und die Schwere von Unfällen gesenkt werden.
- In Paris gilt seit Ende August 2021 weitgehend Tempo 30, dies zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Reduzierung des Lärmes und als Beitrag zum Klimaschutz.
gesetzliche Grundlagen Tempo 30
Per 1. Januar 2023 ist die geänderte Signalisationsverordnung in Kraft getreten (SSV, SR 741.21, link). Darin ist ein einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen enthalten:
- Medienmitteilung des Bundesamtes für Strassen ASTRA vom 12. Dezember 2022, link
- Beitrag in der Tagesschau von SRF vom 3. Januar 2023, link
Die Änderungen betreffen insbesondere Art. 108, Abs. 4bis SSV, welche die Pflicht von Gutachten aufhebt.